Wann entsteht ein Pflichtteilsanspruch?

Wer überhaupt einen Anspruch auf einen Pflichtteil hat, ist eine Sache – doch wann genau wird dieser Anspruch eigentlich ausgelöst? Das Recht auf den Pflichtteil entsteht nicht automatisch. Es muss immer eine bestimmte Handlung des Erblassers vorliegen, die Sie als nahen Angehörigen von Ihrem gesetzlichen Erbe ausschließt oder benachteiligt.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise: mehrerben.de ist Teil der Conny GmbH, führender Anbieter für Online-Rechtsdurchsetzung ohne Kostenrisiko. Die Bewertungen stammen von Conny-Kunden.

Conny ist bekannt aus

Bekannt aus Der Spiegel
Bekannt aus Handelsblatt
Bekannt aus Die Zeit
Bekannt aus ARD
Bekannt aus ZDF
Bekannt aus Welt TV
Bekannt aus Berliner Zeitung
Bekannt aus Galileo

Die häufigsten Szenarien

Hier sind die häufigsten Konstellationen, in denen ein Pflichtteilsanspruch entsteht und wie das Gesetz Ihren Anspruch schützt:

1. Der Klassiker: Die vollständige Enterbung im Testament

Dies ist der eindeutigste Fall. Der Erblasser hat ein Testament oder einen Erbvertrag verfasst und Sie als pflichtteilsberechtigte Person (z.B. als Kind oder Ehegatte) darin entweder gar nicht erwähnt oder ausdrücklich von der Erbfolge ausgeschlossen.

Beispiel: "Meine alleinige Erbin ist meine Nichte Anna. Mein Sohn Thomas soll nichts erhalten."
Folge: Thomas ist vollständig enterbt. In dem Moment, in dem er vom Testament erfährt, entsteht sein Anspruch auf den Pflichtteil gegenüber der Erbin Anna.

2. Zu gering bedacht: Das Erbe ist kleiner als der Pflichtteil

Ein häufig übersehener Fall: Sie werden im Testament zwar bedacht, aber der Wert dessen, was Sie erhalten, ist geringer als der Wert Ihres gesetzlichen Pflichtteils.

Beispiel: Der Pflichtteil eines Sohnes würde 50.000 € betragen. Sein Vater vermacht ihm im Testament aber nur ein altes Auto im Wert von 5.000 €.
Folge: Der Sohn kann die Differenz, also 45.000 €, als sogenannten Restpflichtteil von den anderen Erben einfordern. Er hat die Wahl: Entweder er schlägt das kleine Erbe (das Auto) aus und verlangt den vollen Pflichtteil, oder er nimmt das Erbe an und fordert den Differenzbetrag.

Sonderfall: Das Berliner Testament

Das Berliner Testament ist der häufigste Fall in der Praxis. Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Die gemeinsamen Kinder sollen erst erben, wenn beide Elternteile verstorben sind.

Beispiel: Die Eheleute Müller setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Ihre beiden Kinder sollen erst nach dem Tod des länger lebenden Partners erben. Herr Müller verstirbt zuerst.
Folge: Durch diese Regelung sind die Kinder nach dem Tod des Vaters automatisch enterbt. Sie könnten nun von ihrer Mutter ihren Pflichtteil fordern. Um genau das zu verhindern, enthalten solche Testamente oft Pflichtteilsstrafklauseln. Diese besagen, dass ein Kind, das nach dem ersten Todesfall den Pflichtteil verlangt, auch nach dem zweiten Todesfall nur den Pflichtteil erhält und nicht den vollen Erbteil.

Weitere Auslöser für Ihren Anspruch

Schenkungen, die den Nachlass aushöhlen

Manchmal ist der Nachlass zum Zeitpunkt des Todes kaum noch etwas wert, weil der Erblasser sein Vermögen bereits zu Lebzeiten verschenkt hat. Auch hier schützt das Gesetz.

Beispiel: Ein Vater schenkt seinem Lieblingssohn kurz vor seinem Tod sein gesamtes Vermögen von 200.000 €. Seine Tochter setzt er zur Alleinerbin des restlichen, quasi wertlosen Nachlasses ein.
Folge: Die Tochter hat zwar formal geerbt, aber wirtschaftlich nichts erhalten. Sie kann nun vom beschenkten Bruder einen Pflichtteilsergänzungsanspruch fordern. Die Schenkung wird dem Nachlass fiktiv hinzugerechnet, und daraus wird ihr Pflichtteil berechnet.

Wichtige Abgrenzung: Der Erbverzicht

Ein Pflichtteilsanspruch entsteht nicht, wenn Sie zu Lebzeiten des Erblassers einen notariell beurkundeten Erbverzichtsvertrag unterschrieben haben. In diesem Vertrag verzichten Sie formal auf Ihr gesetzliches Erbrecht und in der Regel auch auf den Pflichtteil, oft gegen eine Abfindungszahlung. Ein solcher Verzicht ist bindend und schließt spätere Ansprüche aus.

Fazit: Der Anspruch ist ein Schutzrecht bei Benachteiligung

Zusammenfassend lässt sich sagen: Ein Pflichtteilsanspruch entsteht immer dann, wenn der letzte Wille des Verstorbenen Sie als nahen Angehörigen schlechter stellt, als es das Gesetz ohne Testament vorsehen würde. Die Prüfung ist komplex. Lassen Sie Ihren Fall von Experten prüfen, um sicherzugehen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Erfahren Sie hier mehr über den Ablauf und unser Versprechen, dass Sie alles ohne Kostenrisiko durchsetzen können.

Erstgespräch vereinbaren kostenlos & unverbindlich