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In welchem Verhältnis standen Sie zum Erblasser?

Lebt Ihr Elternteil (das Kind des Erblassers) noch?

Wie viele Kinder (einschließlich Ihnen) hat Ihr verstorbener Elternteil hinterlassen?

War der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes verheiratet?

In welchem Güterstand lebte der Erblasser?

Falls Sie es nicht wissen, ist die Zugewinngemeinschaft der gesetzliche Regelfall.

Wie viele Kinder hatte der Erblasser insgesamt?

Zählen Sie bitte alle leiblichen und adoptierten Kinder, auch wenn diese bereits verstorben sind.

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Christian Ruf

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Dr. Daniel Halmer

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Dr. Daniel Halmer

Gründer & Erbrechtsexperte