Steht Ihnen ein Pflichtteil zu? Ihr Fahrplan in 4 Schritten

Sie wurden in einem Testament nicht wie erwartet bedacht und vermuten, dass Ihnen ein Pflichtteil zusteht? Diese Situation wirft viele Fragen auf. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Klarheit gewinnen und Ihr Recht sichern, ohne ein finanzielles Risiko einzugehen.

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Die Geltendmachung des Pflichtteils folgt einem klaren rechtlichen Ablauf, kann aber für Laien schnell zu einem Marathon mit unerwarteten Hürden werden. Damit Sie verstehen, welche Schritte grundsätzlich notwendig sind, haben wir den typischen Prozess in einem Fahrplan für Sie skizziert. Er zeigt, welche Aufgaben anfallen – und warum es oft sinnvoll ist, diese in professionelle Hände zu geben.

Der allgemeine Ablauf in 4 Schritten

1

Informationsgrundlage schaffen (Die Bestandsaufnahme)

Bevor Sie handeln, müssen Sie die Fakten kennen. Der erste Schritt ist, alle relevanten Informationen und Dokumente zusammenzutragen. Ohne diese Grundlage können Sie Ihren Anspruch weder berechnen noch durchsetzen.

  • Testament einsehen: Fordern Sie beim zuständigen Nachlassgericht eine Kopie des Testaments und des Eröffnungsprotokolls an.
  • Wichtige Dokumente sichern: Sammeln Sie alles Relevante: Sterbeurkunde, Geburtsurkunde und frühere Korrespondenz.
  • Wer sind die Erben? Aus dem Testament oder Erbschein geht hervor, wer Erbe wurde. Diese Person ist Ihr Schuldner.
2

Fristen sichern und Kontakt aufnehmen (Der formelle Akt)

Das Wichtigste zuerst: Ihr Anspruch verjährt! Sie haben grundsätzlich drei Jahre Zeit, Ihren Pflichtteil einzufordern. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und dem Testament erfahren haben. Handeln Sie zügig, aber überlegt.

  • Schriftlich agieren: Kontaktieren Sie den Erben per Einschreiben. Rufen Sie nicht an.
  • Auskunft einfordern: Fordern Sie den Erben unmissverständlich auf, Ihnen ein vollständiges Nachlassverzeichnis vorzulegen (§ 2314 BGB).
3

Das Nachlassverzeichnis prüfen (Die Detektivarbeit)

Haben die Erben ein Nachlassverzeichnis geschickt, beginnt die eigentliche Arbeit. Nun zeigt sich, ob die Gegenseite kooperativ ist und ob der Prozess reibungslos verläuft.

  • Plausibilitätsprüfung: Ist die Aufstellung vollständig? Fehlen Posten? Sind die Werte realistisch?
  • Schenkungen aufdecken: Wurden in den letzten 10 Jahren Schenkungen gemacht? Hieraus ergibt sich Ihr Ergänzungsanspruch.
  • Anspruch auf Bewertung: Bei Unsicherheiten (z.B. Immobilienwert) können Sie ein Sachverständigengutachten auf Kosten des Nachlasses verlangen.
4

Den Anspruch beziffern und einfordern (Die Konfrontation)

Liegen alle Informationen vor, können Sie Ihre Pflichtteilsquote berechnen und den exakten Geldbetrag beziffern. Diesen Betrag fordern Sie, erneut schriftlich und mit einer klaren Zahlungsfrist, vom Erben ein. Spätestens hier endet oft die Kooperationsbereitschaft.

Warum der Alleingang ein hohes Risiko birgt

Die vier Schritte klingen auf dem Papier machbar. Die Realität sieht jedoch anders aus. Der Prozess ist nicht nur ein rechtlicher, sondern auch ein emotionaler Kraftakt. Lesen Sie mehr über Ihren Schutz vor diesen Risiken.

Juristische Fallstricke

Übersehene Schenkungen, falsche Bewertungen oder verpasste Fristen kosten bares Geld und sind im Nachhinein kaum zu korrigieren.

Emotionale Belastung

Die Auseinandersetzung mit oft feindselig gestimmten Familienmitgliedern und der ständige Druck sind eine enorme Belastung.

Finanzielles Risiko

Was, wenn Sie einen Anwalt beauftragen und der Nachlass überschuldet ist? Dann bleiben Sie auf Ihren Kosten sitzen.

Lassen Sie uns diesen Weg für Sie gehen.

Der Weg zum Pflichtteil ist komplex und konfliktgeladen. Anstatt sich selbst durch den Prozess zu kämpfen, können Sie auf unsere Experten vertrauen. Wir übernehmen den gesamten Ablauf für Sie – von der ersten Auskunftsanforderung bis zur finalen Auszahlung.

Unser Versprechen: Kein Erfolg, keine Kosten. Wir arbeiten ausschließlich auf Provisionsbasis. Das bedeutet, Sie tragen keinerlei finanzielles Risiko. Wir werden nur dann bezahlt, wenn Sie es auch werden.

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