Sie wurden enterbt? Wir setzen Ihren Pflichtteil durch!
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„Enterbt? Wir helfen Ihnen dennoch Ihren Pflichtteil durchzusetzen."
mehrerben.de ist Teil der Conny GmbH: Führender Anbieter für Rechtsdurchsetzung ohne Kostenrisiko. Alle Bewertungen stammen von Conny-Kunden.
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Enterbt? Das bedeutet nicht, dass Sie leer ausgehen.
Auch wenn Sie im Testament nicht bedacht wurden: Der Gesetzgeber schützt nahe Angehörige mit dem Pflichtteil. Das ist Ihr gutes Recht.
Wer ist anspruchsberechtigt? Wie hoch ist der Anteil? Das Erbrecht ist komplex und für Laien kaum zu durchschauen. Unsicherheit ist die Folge.
Sie müssen selbst aktiv werden – oft gegen die eigene Familie. Die emotionale Belastung führt dazu, dass viele auf ihren Anspruch verzichten.
Wir setzen Ihr Recht für Sie durch. Ohne Stress.
Die Auseinandersetzung um den Pflichtteil ist emotional und kompliziert. Wir verstehen das. Deshalb übernehmen wir den gesamten Prozess für Sie: Unsere Experten prüfen Ihren Anspruch, verhandeln mit den Erben und setzen Ihr Recht durch – respektvoll, aber bestimmt.
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Ihr Recht auf den Pflichtteil: Wer ist anspruchsberechtigt und wann?
Eine Enterbung ist emotional belastend und wirft viele rechtliche Fragen auf. Doch auch wenn ein Testament Sie nicht berücksichtigt, stehen Sie nicht zwangsläufig mit leeren Händen da. Das deutsche Gesetz schützt die engsten Angehörigen mit einem "eisernen" Mindestanteil am Erbe: dem Pflichtteil.
Wer ist grundsätzlich pflichtteilsberechtigt?
- Abkömmlinge des Erblassers
Kinder (ehelich, nichtehelich, adoptiert) und deren Nachkommen (Enkel). - Ehepartner & Lebenspartner
Der überlebende Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner. - Eltern des Erblassers
Allerdings nur, wenn keine Kinder oder Enkel vorhanden sind.
In diesen Situationen entsteht Ihr Anspruch
Fall 1: Vollständige Enterbung
Sie gehören zum berechtigten Personenkreis, wurden aber im Testament übergangen. Ihr Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch in Höhe der Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils.
Fall 2: Erbteil geringer als Pflichtteil
Sie haben etwas geerbt, aber der Wert ist geringer als Ihr Pflichtteilsanspruch. In diesem Fall können Sie die Differenz als sogenannten Zusatzpflichtteil einfordern.
Fall 3: Berliner Testament
Beim Tod des ersten Elternteils werden die Kinder durch das Berliner Testament enterbt. Genau dann entsteht für die Kinder der Anspruch auf den Pflichtteil gegenüber dem überlebenden Elternteil.
Über uns
Mehrerben.de wurde von Dr. Daniel Halmer gegründet und ist Teil der Conny GmbH. Seit über acht Jahren hilft das Unternehmen Menschen erfolgreich zu ihrem Recht. Unsere Wurzeln liegen in der Digitalisierung juristischer Dienstleistungen und wir haben bereits zehntausende Kunden dabei unterstützt, ihr Recht effektiv und ohne Kostenrisiko durchzusetzen.
Unsere Mission
Wir sind der Meinung, dass Recht für alle zugänglich sein sollte – unabhängig von Kontostand oder Herkunft. Niemand sollte auf sein Recht verzichten, weil die Hürden zu hoch sind.
Wir sind überzeugt
Gerechtigkeit darf nicht von Beziehungen oder Geld abhängig sein. Deshalb arbeiten wir jeden Tag daran, den Zugang zum Recht einfacher, moderner und gerechter zu machen.
Digitale Lösungen
Unser Service ist online verfügbar, bequem von zu Hause nutzbar und stets klar kommuniziert – fair und transparent, mit persönlicher Unterstützung durch erfahrene Anwälte.
Kein Kostenrisiko
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So funktioniert unser Erfolgshonorar
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- Kein Erfolg bedeutet 0 € Kosten für Sie.
Beispiel: Wir sichern Ihnen einen Pflichtteil von 10.000 €. Davon erhalten wir 2.500 € als Honorar. Sie zahlen nichts vorab aus eigener Tasche.
Die Durchsetzung Ihres Pflichtteils kann komplex sein, doch mit uns gehen Sie kein finanzielles Risiko ein. Unsere Vergütung ist rein erfolgsbasiert. Das bedeutet, Sie zahlen nur, wenn wir Ihren Anspruch erfolgreich durchsetzen. Wir tragen das gesamte Prozesskostenrisiko.
- Keine Vorauszahlungen
- Keine versteckten Gebühren
- Wir übernehmen alle Anwalts- & Gerichtskosten
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mehrerben.de passt zu Ihnen, wenn…
- Sie flexibel und effizient per E-Mail oder Telefon kommunizieren möchten – wann immer es für Sie passt.
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Ein Anwalt ist die bessere Wahl, wenn…
- für Sie Vorkasse und mögliche Kostenrisiken kein Problem darstellen.
- Sie eine persönliche Beratung vor Ort in einer Kanzlei bevorzugen.
- der Erblasser zuletzt im Ausland gewohnt hat oder andere komplexe internationale Bezüge bestehen.
- Sie analoge Dokumente und eine klassische Aktenführung per Post schätzen.
Unser Tipp: In besonderen oder sehr komplexen Fällen mit Auslandsbezug empfehlen wir den Gang zu einer spezialisierten Anwaltskanzlei.
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Häufig gestellte Fragen zum Pflichtteil
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Erbe, den bestimmte nahe Verwandte (z. B. Kinder oder Ehepartner) auch dann beanspruchen können, wenn sie im Testament enterbt wurden oder nur einen geringen Anteil erhalten haben. Lesen Sie mehr über Ihren Schutz.
Pflichtteilsberechtigt sind Kinder (leibliche und adoptierte) sowie Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner und ggf. Enkel und Urenkel. Sind keine Kinder vorhanden, haben auch die Eltern des Verstorbenen Anspruch auf den Pflichtteil. Andere Verwandte, beispielsweise Geschwister, haben keinen Anspruch. Details zu Ihrem Anspruch finden Sie hier.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Wert des Nachlasses und dem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen.
Ja, eine Enterbung im Testament bedeutet nicht, dass der gesetzliche Pflichtteilsanspruch entfällt. Dieser kann dennoch geltend gemacht werden.
In diesem Fall haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf Auskunft über die Höhe des Nachlasses und die Auszahlung Ihres Pflichtteils. Wir setzen diesen Anspruch für Sie durch – notfalls auch gerichtlich.
Zunächst fordern wir das sogenannte Nachlassverzeichnis vom Erben an, um die Höhe des Nachlasses zu überprüfen. Im Anschluss machen wir Ihren Pflichtteilsanspruch formal geltend. Weigern sich die Erben, unterstützen wir Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung. Erfahren Sie mehr über den Ablauf.
Ja, unser Service übernimmt für Sie die gesamte Kommunikation und setzt Ihren Anspruch durch – Sie müssen nicht persönlich Kontakt aufnehmen.
Der Anspruch muss innerhalb von drei Jahren nach dem Tod des Erblassers geltend gemacht werden. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem Sie vom Tod und Ihrer Enterbung erfahren.
In der Regel benötigen wir das Testament bzw. den Erbschein sowie Angaben zu den Verwandtschaftsverhältnissen. Wir informieren Sie individuell, welche Unterlagen in Ihrem Fall notwendig sind.
Die Dauer hängt davon ab, wie kooperativ die Erben sind und wie schnell das Nachlassverzeichnis erstellt wird. In vielen Fällen ist eine Einigung bereits in wenigen Wochen möglich.
Unser Service ist für Sie ohne Kostenrisiko. Nur im Erfolgsfall fällt eine Provision an, die direkt vom ausgezahlten Pflichtteil abgezogen wird.
Ist der Nachlass überschuldet oder reicht das Vermögen nicht aus, kann Ihr Pflichtteilsanspruch unter Umständen geringer ausfallen oder leer gehen. Wir prüfen das im Einzelfall kostenfrei für Sie.
Ja, der Wert von Immobilien wird bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt. Der Anspruch kann sich auf eine Geldzahlung beziehen; Sie müssen keine Miteigentümerin oder Miteigentümer werden.